Es gibt verschiedene Quellen und Formen von Zuschüssen für die Teilnahme an Fahrten:
1. Allgemeine Fahrtenzuschüsse
Die Zuschüsse zu unseren Fahrten, die von den Jugendämtern der Stadt Buxtehude und des Landkreises Stade pro Platz gezahlt werden, sind bereits in die aufgeführten Teilnahmegebühren eingerechnet. Sie gelten zunächst einmal nur für Teilnehmende, die im Landkreis Stade wohnen. Die Zuschüsse werden bei Maßnahmen ab 2 Übernachtungen gezahlt.
2. Zusätzliche Fahrtenzuschüsse
Der Landkreis Stade übernimmt die Bezuschussung einzelner Teilnehmender auch aus den angrenzenden Landkreisen Harburg, Rotenburg und Cuxhaven.
Je Maßnahme können höchstens fünf Teilnehmende aus diesen Landkreisen gefördert werden.
Für alle weiteren und solche aus anderen Landkreisen / Regionen erhöht sich die Teilnahmegebühr um den nicht vorhandenen Zuschuss. Der Betrag wird jeweils ermittelt und mitgeteilt.
(Beispiel: bei einer 9-tägigen Fahrt mit dem üblichen Zuschuss von 7,00 Euro pro Tag und Person erhöht sich die Teilnahmegebühr also um 63 Euro.)
Man kann dann versuchen, Anträge an die Jugendämter der Wohnort-Landkreise direkt zu stellen.
Erfolg und Höhe sind unsicher.
3. Persönlicher Fahrtenzuschuss (Jugendamt)
Im Falle geringer eigener Einkünfte können für alle Fahrten von den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Stade persönliche Zuschussanträge gestellt werden. Je nach persönlicher Situation sind Zuschüsse bis hin zur vollen Kostenübernahme möglich.
Hier der Link zum Antragsformular des Landkreises Stade: https://www.gelbe-broschuere.de/admin/downloads/files/FILE_f0e6be4c8239.pdf
4. Persönlicher Fahrtenzuschuss (ARGE, Jobcenter)
Auch über das Jobcenter kann man versuchen, aus dem "Bildungs- und Teilhabepaket" Zuschüsse zu Fahrten, Mitgliedschaften und Kulturprogrammen zu erhalten. Die Anträge sind beim Jobcenter zu stellen. Oftmals haben wir sie auch bei uns im Jugendbüro vorrätig.
5. Persönlicher Fahrtenzuschuss (SOZIALFONDS und mehr)
Wenn alles nicht passt bzw. zugesagte persönliche Zuschüsse zur sicheren Teilnahme nicht ausreichen, kann DOMINO auf zwei verschiedenen Wegen versuchen auszuhelfen:
entweder können wir eine gemeinnützige Hilfsorganisation davon überzeugen, aktiv zu ünterstützen, oder aber einen Teil der Teilnahmegebühr übernehmen wir mit Mitteln aus unserem SOZIALFONDS. Dazu bedarf es eines vertrauensvollen und offenen Gesprächs, nicht aber eines formellen Antrags. Eine kleine Kommission von 3 Vorstandsmitgliedern entscheidet kurzfristig über die Vergabe der Mittel. Der Domino Sozialfonds besteht ausschließlich aus Spendenmitteln.